Standardisierte Inzidenzrate (je 100.000 Versicherte) von ischämischer Schlaganfall nach KV-Region in der betrachteten Versichertenpopulation in den Jahren 2014 bis 2018.
Die festgestellte Inzidenz unterscheidet sich zwar auf lokaler Ebene, jedoch muss man in allen Bundesländern von einer Dunkelziffer noch nicht diagnostizierter Menschen mit Vorhofflimmern ausgehen.
Standardisierte Inzidenz (je 100.000 Versicherte) von ischämischen Schlaganfall nach KV-Region in der betrachteten Versichertenpopulation in den Jahren 2014 bis 2018.
KV-Region 1)
Standardisierte Inzidenz 2)
pro 100.000
z-Wert
Brandenburg
813,1
-0,4
Berlin
884,8
0,3
Baden-Würtemberg
839,5
-0,1
Bayern
866,7
0,1
Bremen
912,6
0,6
Hessen
801,7
-0,5
Hamburg
806,0
-0,5
Mecklenburg-Vorpommern
803,0
-0,5
Niedersachsen
887,9
0,3
Nordrhein-Westfalen
786,5
-0,7
Rheinland-Pfalz
884,5
0,3
Schleswig-Holstein
876,1
0,2
Saarland
1205,0
3,4
Sachsen
722,5
-1,3
Sachsen-Anhalt
841,7
-0,1
Thüringen
728,1
-1,2
Westphalen-Lippe
844,7
-0,1
Mittelwert
853,2
Standardabweichung
102,3
1) Entsprechend Wohnort der Versicherten
2) Alters- und geschlechtsstandardisiert auf die GKV-Population 2018
z-Wert: Abweichung vom Bundesdurchschnitt in Standardabweichungen
Inzidenz bezeichnet die Anzahl neu auftretender Fälle (z.B. Schlaganfälle) im jeweils betrachteten Teil der Bevölkerung während einer bestimmten Zeit (meist 1 Jahr). Üblicherweise wird die Inzidenz in der Einheit Anzahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Personen pro Jahr angegeben.
Die Prävalenz bezeichnet dagegen die gesamte Anzahl Fälle (z.B. von Vorhofflimmern) im betrachteten Teil der Bevölkerung zu einem Zeitpunkt oder während einer bestimmten Zeitdauer, beispielsweise einem Jahr (Anteil der erkrankten Personen an der Gesamtpopulation).