Standardisierte Prävalenzrate (je 100.000 Versicherte) von Vorhofflimmern nach KV-Region in der betrachteten Versichertenpopulation in den Jahren 2014 bis 2018.
Die festgestellte Inzidenz unterscheidet sich zwar auf lokaler Ebene, jedoch muss man in allen Bundesländern von einer Dunkelziffer noch nicht diagnostizierter Menschen mit Vorhofflimmern ausgehen.
Standardisierte Prävalenz (je 100.000 Versicherte) von Vorhofflimmern nach KV-Region in der betrachteten Versicherten-population in den Jahren 2014 bis 2018.
KV-Region 1)
Standardisierte Prävelenz 2)
pro 100.000
z-Wert
Brandenburg
6.993,4
0,8
Berlin
6.155,1
-1,7
Baden-Würtemberg
6.017,4
-2,1
Bayern
6.489,5
-0,7
Bremen
6.355,1
-1,1
Hessen
6.467,2
-0,8
Hamburg
6.658,9
-0,2
Mecklenburg-Vorpommern
6.876,5
0,4
Niedersachsen
6.951,0
0,7
Nordrhein-Westfalen
6.758,1
0,1
Rheinland-Pfalz
7.096,1
1,1
Schleswig-Holstein
6.855,0
0,4
Saarland
6.985,1
0,8
Sachsen
6.520,9
-0,6
Sachsen-Anhalt
7.194,3
1,4
Thüringen
7.089,7
1,1
Westphalen-Lippe
6.925,8
0,6
Mittelwert
6.728,8
Standardabweichung
333,7
1) Entsprechend Wohnort der Versicherten
2) Alters- und geschlechtsstandardisiert auf die GKV-Population 2018
z-Wert: Abweichung vom Bundesdurchschnitt in Standardabweichungen
Inzidenz bezeichnet die Anzahl neu auftretender Fälle (z.B. Schlaganfälle) im jeweils betrachteten Teil der Bevölkerung während einer bestimmten Zeit (meist 1 Jahr). Üblicherweise wird die Inzidenz in der Einheit Anzahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Personen pro Jahr angegeben.
Die Prävalenz bezeichnet dagegen die gesamte Anzahl Fälle (z.B. von Vorhofflimmern) im betrachteten Teil der Bevölkerung zu einem Zeitpunkt oder während einer bestimmten Zeitdauer, beispielsweise einem Jahr (Anteil der erkrankten Personen an der Gesamtpopulation).