Standardisierte Inzidenzrate (je 100.000 Versicherte) von VHF-assoziiertem ischämischen Schlaganfall nach KV-Region in der betrachteten Versichertenpopulation in den Jahren 2014 bis 2018.
Die festgestellte Inzidenz unterscheidet sich zwar auf lokaler Ebene, jedoch muss man in allen Bundesländern von einer Dunkelziffer noch nicht diagnostizierter Menschen mit Vorhofflimmern ausgehen.
Standardisierte Inzidenz (je 100.000 Versicherte) von Vorhofflimmern-assoziiertem Hirninfarkt nach KV-Region in der betrachteten Versichertenpopulation in den Jahren 2014 bis 2018.
KV-Region 1)
Standardisierte Inzidenz 2)
pro 100.000
z-Wert
Brandenburg
306,5
-0,3
Berlin
290,1
-1,0
Baden-Würtemberg
309,9
-0,1
Bayern
303,9
-0,4
Bremen
351,6
1,7
Hessen
298,0
-0,6
Hamburg
307,3
-0,2
Mecklenburg-Vorpommern
288,4
-1,1
Niedersachsen
323,6
-0,5
Nordrhein-Westfalen
291,4
-0,9
Rheinland-Pfalz
319,6
0,3
Schleswig-Holstein
329,0
0,7
Saarland
374,2
2,7
Sachsen
301,5
-0,5
Sachsen-Anhalt
324,8
0,6
Thüringen
288,2
-1,1
Westphalen-Lippe
300,7
-0,5
Mittelwert
312,3
Standardabweichung
22,6
1) Entsprechend Wohnort der Versicherten
2) Alters- und geschlechtsstandardisiert auf die GKV-Population 2018
z-Wert: Abweichung vom Bundesdurchschnitt in Standardabweichungen
Inzidenz bezeichnet die Anzahl neu auftretender Fälle (z.B. Schlaganfälle) im jeweils betrachteten Teil der Bevölkerung während einer bestimmten Zeit (meist 1 Jahr). Üblicherweise wird die Inzidenz in der Einheit Anzahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Personen pro Jahr angegeben.
Die Prävalenz bezeichnet dagegen die gesamte Anzahl Fälle (z.B. von Vorhofflimmern) im betrachteten Teil der Bevölkerung zu einem Zeitpunkt oder während einer bestimmten Zeitdauer, beispielsweise einem Jahr (Anteil der erkrankten Personen an der Gesamtpopulation).